Geprüfter Logistikmeister ( IHK )

Zielsetzung
Ziel ist die ergebnisorientierte Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer im Berufsbild Logistikmeister(in).
Grundlage der Vorbereitungen sind die jeweils gültigen Rahmenlehrpläne, Weiterbildungssverordnungen und Prüfungsverordnungen.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- im Fall einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik und zusätzlich mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall eine mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und zusätzlich insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
* Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Logistikmeisters haben.
Inhalt
A. Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handel
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
B. Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
1. Handlungsbereich „Logistikprozesse“
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
2. Handlungsbereich „Betriebliche Organisation und Kostenwesen“
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
3. Handlungsbereich „Führung und Personal“
- Personalführung
- Personalentwicklung
C. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AdA)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Erstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Lehrumfang
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: 240 Unterrichtsstunden
Handlungsspezifische Qualifikationen: 600 Unterrichtsstunden
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (AdA): 60 Unterrichtsstunden
Gesamtzahl: 900 Unterrichtsstunden